Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis)

Einführungstext (keine Pflichteingabe)

Grundlage für die Berechnung der Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis) ist der über einen geeichten Wasserzähler gemessene Wasserverbrauch.

 Die Benutzungsgebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen  mit 7 % MwSt. 
 Wassers ab dem Wirtschaftsjahr 2023  2,03 €

Berechnungsformel
Wasserverbrauch x 2,03 € = Trinkwassermengengebühr

Hinweis:
Neben der Mengengebühr für Trinkwasser erheben die Verbandsgemeinden Kanalgebühren. Berechnungsgrundllagen und Höhe dieser Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde.