Der wiederkehrende Beitrag wird für die Möglichkeit des Bezuges von Trink-, Brauch- und Betriebswasser erhoben.
Der Beitragssatz ist im gesamten Versorgungsgebiet einheitlich. Weiterführende Grundlagen siehe Entgeltsatzung Wasserversorgung (insbesondere §12).
Der wiederkehrende Beitrag beträgt ab dem Wirtschaftsjahr 2023 | mit 7 % MwSt. |
je m² gewichteter Grundstücksfläche | 0,0642 € |