Allgemeines
Der Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel hat insbesondere die Aufgabe, innerhalb seines Versorgungsgebietes die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Das Versorgungsgebiet umfasst die gesamten Verbandsgemeinden Brohltal, Maifeld und Pellenz, weite Teile der Verbandsgemeinde Vordereifel und kleinere Teile der Verbandsgemeinden Rhein-Mosel und Kelberg.
Der Zweckverband wird nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung geführt. Dem Zweckverband gehören als Mitglieder die Landkreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz sowie die Verbandsgemeinden Brohltal, Maifeld, Vordereifel, Pellenz, Rhein-Mosel und Kelberg an.
Das zur Wasserversorgung notwendige Wasserwerk des Zweckverbandes wird als Eigenbetrieb nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung und der Betriebssatzung geführt. Bei einem Eigenbetrieb handelt es sich um ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtsfähigkeit. Entsprechend den Regelungen der Verbandsordnung und der Betriebssatzung verfolgen weder Zweckverband noch Eigenbetrieb Gewinnerzielungsabsicht.
Verbandsorgane
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsammlung und der Verbandsvorsteher.
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen gesetzlichen Vertretern und weiteren Vertretern der Mitglieder. Jedes Mitglied bestellt und entsendet so viele weitere Vertreter, wie es nach § 8 der Verbandsordnung Stimmen hat. Die Amtszeit der Vertreter deckt sich mit der Amtszeit der Kreistage bzw. der Verbandsgemeinderäte der Mitglieder; sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die neuen Vertretungsorgane der Mitglieder gewählt werden. Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie die Beschlussfassung nicht dem Werkausschuss übertragen hat oder der Verbandsvorsteher oder der Werkleiter zuständig sind. Sie hat in jedem Fall zu entscheiden über den Erlass und die Änderung von Satzungen, über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss sowie über die Bestellung der Abschlussprüfer.
Verbandsvorsteher
Landrat Dr. Alexander Saftig
Landrätin Cornelia Weigand, I. Stellvertreter
Bürgermeister Maximilian Mumm, II. Stellvertreter
Bürgermeister Johannes Bell, III. Stellvertreter
Der Verbandsvorsteher hat eigene Entscheidungskompetenzen, leitet die Sitzungen, ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten und Vorgesetzter der Werkleitung.
Werkausschuss
Die Verbandsversammlung bildet einen Werkausschuss. Dieser Werkausschuss besteht aus 14 Mitgliedern. Ihm gehören der/die Verbandsvorsteher/in als Vorsitzende/r und 13 weitere von der Verbandsversammlung zu wählende Mitglieder an. In den Werkausschuss können neben Mitgliedern der Kreistage und Verbandsgemeinderäte auch wirtschaftlich sachkundige Personen gewählt werden. Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll jedoch Kreistagsmitglied bzw. Verbandsgemeinderatsmitglied sein. Zu den Zuständigkeiten des Werkausschusses gehören beispielsweise Beschlüsse zu den Grundsätzen der Wirtschaftsführung, der Vermögensverwaltung und der Rechnungslegung.
Werkleitung
Die Werkleitung leitet den Eigenbetrieb im Rahmen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, der Betriebssatzung, der Beschlüsse der Gremien sowie ergangener Weisungen in eigener Verantwortung. Der Werkleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Werkleiter ist Herr Stefan Friedsam.