Wasserentnahme über Hydranten mittels Standrohr
Wasserentnahmen über Hydranten dürfen nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Zudem ist die Entnahme nur mit Standrohren des WVZ Maifeld-Eifel, die mit geeichten Wasserzählern ausgestattet sind, zulässig. Sie müssen daher die Standrohre bei uns mieten.
Wasserentnahmen, die nicht mit Standrohren des WVZ Maifeld-Eifel erfolgen, sind illegal. Sie stellen einen Wasserdiebstahl dar, der zur Anzeige gebracht wird.
Der Mieter des Standrohres ist für die fachgerechte Wasserentnahme verantwortlich. Wenn die Wasserentnahme nicht fachgerecht erfolgt, können u.a. Schäden am öffentliche Trinkwassernetz auftreten. Zum Beispiel durch Druckstöße beim Überfahren von Wasserschläuchen oder durch Rückverkeimungen bei falscher Inbetriebnahme des Standrohres.
Am Standrohr angeschlossene Anlagen und Geräte des Mieters müssen mit entsprechenden Sicherungseinrichtungen ausgestattet sein.
Bei der Wasserverwendung zu Trinkwasserzwecken muss zudem die Trinkwasserqualität gewährleistet werden. Hierbei hat der Mieter weitergehende Rechtsvorschriften (z.B. die Trinkwasserverordnung) und Technische Regeln (z.B. die DIN 2001-2) zu beachten.
Der Mieter des Standrohres haftet für alle etwaig auftretende Schäden.
Weitere Hinweise und Bedingungen können Sie dem Mietvertrag entnehmen. Den Mietvertrag können Sie informationshalber
hier einsehen.
Hinweise für die Befüllung von Schwimmbecken und für Bewässerungen
Die Befüllung von Schwimmbecken und -pools sowie Bewässerungen stellen die örtlichen Wasserversorger zunehmend vor Aufgabenstellungen: Die zusätzlichen Wassermengen sind in den Bedarfsplanungen nicht vorgesehen und auch wegen signifikant rückläufiger Grundwasserneubildungen nicht zusätzlich zu gewinnen.
Was allerdings noch schwerer wiegt: Bei der Befüllung größerer Anlagen werden innerhalb kürzester Zeit Trinkwassermengen benötigt, die schon mal dem Jahresbedarf eines Erwachsenen oder einem Feuerwehreinsatz entsprechen. Werden in einer Ortslage mehrere Anlagen gleichzeitig mit Trinkwasser befüllt kann die technische Leistungsfähigkeit des Versorgungssystems bis hin zum Zusammenbruch gefährdet sein.
Der WVZ Maifeld-Eifel stellt daher für diese Zwecke keine Standrohre mehr zur Verfügung.
Stattdessen ist für die Befüllung von Schwimmbecken und -pools sowie für Bewässerungen die Hausinstallation zu benutzen, so dass eine Überlastung des Versorgungsnetzes vermieden wird.
Konditionen für die Vermietung der Standrohre
Vor Abholung ist eine Kaution in Höhe von 1.000,00 EUR zu hinterlegen.
Bitte überweisen Sie diese vorab mit dem Verwendungszweck „Kaution Standrohr, Name, Ort der
Baustelle, Straße und Hausnummer der Baustelle“ auf eines unserer Konten. Unsere Kontoverbindungen finden Sie
hier.
Ohne Eingang der Kaution auf eines unserer Konten erfolgt keine Standrohrausgabe.
Die Überweisung kann bei Abholung auch mittels EC-Karte erfolgen.
Der Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundpreis: 75,00 € netto
- Preis je Kalendertag für die Dauer der Zurverfügungstellung: 1,00 € netto
Dem Mietpreis (Grundpreis und Preis je Kalendertag) wird die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.
Die entnommene Wassermenge wird dem Mieter zum jeweiligen Mengenpreis entsprechend der
Entgeltsatzung Wasserversorgung i. V. m. der jeweils geltenden Wirtschaftssatzung in Rechnung gestellt (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer).
Ausgabe und Rückgabe der Standrohre
Ausgabe und Rückgabe der Standrohre erfolgen an der Außenstelle Süd in Kruft und an der Außenstelle Nord in Weibern sowie an der Betriebszentrale in Mayen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die Öffnungszeiten, Adressen und Kontaktdaten erhalten Sie
hier.
Bei Abholung des Standrohres muss eine Legitimation der abholenden Person vorgelegt werden. Die abholende Person muss sich ausweisen (Personalausweis).
Nach der Rückgabe des Standrohres wird die Wassermenge, die Anzahl von Kalendertagen und die Grundgebühr mit der von Ihnen hinterlegten Kaution verrechnet. Der Restbetrag wird Ihnen anschließend erstattet. Die Kaution wird nicht verzinst.
Weiterhin werden bei der Standrohrrückgabe etwaige Kosten für Reparatur und Reinigung ermittelt, die ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Bei Verlust wird der Neuwert in Rechnung gestellt.