Im Jahr 1999 wurde die Stromsteuer eingeführt, um die Rentenversicherungsbeiträge zu senken. Von dieser Stromsteuer können Unternehmen des produzierenden Gewerbes - dazu gehören auch Wasserversorgungsunternehmen - unter bestimmten Voraussetzungen eine allgemeine Entlastung gem. § 9b StromStG erzielen. Die allgemeine Entlastung beträgt 25 Prozent der Steuerschuld.
Zudem besteht die Möglichkeit, die verbleibende Steuerschuld durch den sogenannten Spitzenausgleich gemäß § 10 StromStG weiter zu senken. Insgesamt ist eine maximal 90 prozentige Entlastung der Steuerbelastung möglich.
Die allgemeine Entlastung nach § 9b StromStG wird künftig unverändert und ohne zusätzliche Voraussetzungen weiter gewährt. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Spitzenausgleichs gemäß § 10 StromStG wurden jedoch aufgrund aktueller Gesetzesänderungen im Stromsteuerbereich verschärft.
Nach der gesetzlichen Neuregelung, die seit 01.01.2013 in Kraft ist, müssen die Unternehmen, die den Spitzenausgleich weiter geltend machen möchten, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50.001 oder ein Umweltmanagementsystem nach Eco-Management and Audit Scheme einführen.
Diesem Verfahren hat sich der WVZ unterzogen und erhielt im Jahr 2016 die Zertifizierung im Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50.001.
Mit der Einrichtung dieses Energiemanagementsystems wird neben der steuerlichen Entlastung der Energieverbrauch transparent, was im Fazit bedeutet: Es können weitere Energieeffizienzmaßnahmen ergriffen werden, um die steigenden Energiekosten zu senken. Somit trägt das Energiemanagementsystem auch dauerhaft zur Einsparung bei.
Pumpstation in einem Hochbehälter
Pumpen verbrauchen bei der Wasserversorgung den meisten Strom. Mit Hilfe der Pumpen werden in unserem Versorgungsgebiet jährlich rund 4.000.000.000 Liter Trinkwasser an die Wasserhähne der Kunden geliefert. Oft müssen dabei erhebliche Höhenunterschiede und lange Transportwege überwunden werden. Derzeit liegt der Energiebedarf des WVZ Maifeld-Eifel bei insgesamt rund 5.000.000 Kilowattstunden pro Jahr.