Die Befüllung von Schwimmbecken und -pools stellt die örtlichen Wasserversorger zunehmend vor Aufgabenstellungen. Der WVZ stellt daher für die Befüllung keine Standrohre mehr zur Verfügung.
Die Entwicklung ist eindeutig: Die Zahl der Schwimmbecken und Aufstellpools steigt und steigt. Dies stellt insbesondere ländliche Versorger zunehmend vor Aufgabenstellungen: Die zusätzlichen Mengen sind in den Bedarfsplanungen nicht vorgesehen und auch wegen signifikant rückläufiger Grundwasserneubildungen nicht zusätzlich zu gewinnen. Was allerdings noch schwerer wiegt: Bei der Befüllung größerer Anlagen werden innerhalb kürzester Zeit Trinkwassermengen benötigt, die schon mal dem Jahresbedarf eines Erwachsenen oder einem Feuerwehreinsatz entsprechen. Werden in einer Ortslage mehrere Anlagen gleichzeitig mit Trinkwasser befüllt kann die technische Leistungsfähigkeit des Versorgungssystems bis hin zum Zusammenbruch gefährdet sein. Um zumindest dieses Risiko zu minimieren und die Abgabespitzen zu brechen gibt der WVZ zur Befüllung von Schwimmbecken und Pools, aber auch für Bewässerungszwecke, keine Standrohre mehr heraus. Zudem hat er die Mindestgebühr für das Ausleihen auf 75 Euro und die Kaution auf 1.000 Euro erhöht. Feuerwehren, Bauunternehmen und sonstigen Berechtigten, die dauerhaft in Besitz von Standrohren sind, ist die Herausgabe von Standrohren sowie die Verwendung zum Zwecke der Poolbefüllung untersagt.