Nachfolgend abgedruckte öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 06.04.2022 im Amtsblatt des Wasserversorgungs-Zweckverbandes „Maifeld-Eifel“.
Das Amtsblatt kann kostenfrei unter folgender Bezugsquelle angefordert werden: WVZ Maifeld-Eifel, Eichenstraße 12, 56727 Mayen, Frau Mannebach, Telefon 02651/80987-0 oder info@wvz-me.de
NACHRICHTLICH erfolgt ein Abdruck des Veröffentlichungstextes:
„Öffentliche Bekanntmachung
Am 20.04.2022 08:30 Uhr, findet die 16. Sitzung des Werkausschusses des WVZ „Maifeld-Eifel“ in Form einer Videokonferenz statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung:
1. Ermächtigungen zur Ausschreibung
1.1. Kruft, Im Lohstück, Erweiterung der Versorgungsleitungen
1.2. Virneburg, Pumpstation – Kehrig, Hochbehälter, Zubringerleitung Conder Höfe – Kehrig, Hochbehälter, Löschwasserleitung Kehrig
2. Auftragsvergaben
2.1. Polch, Brauchwasserbrunnen III Geisnach, Sanierung
3. Informationen über vergebene Aufträge
3.1 Wartung von Be- und Entlüftungsventilen (Erdeinbau) für die Jahre 2022 und 2023
3.2 Wasseruntersuchungen 2022
4. Änderung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung, Vorberatung
5. Änderung der Entgeltsatzung, Vorberatung
6. Versorgungssituation 2022
7. Mitteilungen
II. Nichtöffentliche Sitzung:
8. Ermächtigungen zur Ausschreibung
9. Auftragsvergaben
10. Informationen über vergebene Aufträge
11. Vertragsangelegenheit
12. Mitteilungen
Im Anschluss daran findet die 11. Sitzung der Verbandsversammlung statt:
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Änderung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung
2. Änderung der Entgeltsatzung
3. Mitteilungen
II. Nichtöffentliche Sitzung
4. Mitteilungen
An der Sitzung als Videokonferenz nach § 35 Abs. 3 der Gemeindeordnung können Sie im Sitzungssaal des WVZ „Maifeld-Eifel“, Eichenstraße 12, 56727 Mayen teilnehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an der Sitzung. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bis zum 18.04.2022 – 12:00 Uhr per E-Mail an info@wvz-me.de oder telefonisch an 02651-8097-23.
Sofern Sie die Sitzung beim WVZ „Maifeld-Eifel“ mitverfolgen möchten, weisen wir darauf hin, dass es im Gebäude zu Beschränkungen der Zuschauerzahl kommen kann, wenn zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes die Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich ist. Alle Besucher werden namentlich erfasst und sind verpflichtet, im Gebäude eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen.
56727 Mayen, 06.04.2022
gez.
Dr. Alexander Saftig
Verbandsvorsteher“