Der Wirtschaftsplan I / 2021 liegt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 15.03.2021 bis einschließlich 23.03.2021 bei der Dienststelle des WVZ "Maifeld-Eifel", Eichenstraße 12, 56727 Mayen, Zimmer 117, während den Dienststunden von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in § 24 Abs. 6, Satz 1 der Gemeindeordnung, genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber den Verwaltungen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach § 24, Abs. 6, Satz 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56727 Mayen, 01.03.2021
Wasserversorgungs-Zweckverband
„Maifeld-Eifel“ in Mayen
gez.
Landrat Dr. Alexander Saftig
Verbandsvorsteher