Wasserleitungen und Wasserzähler müssen vor Frost geschützt werden. Hilfreich sind zum Beispiel folgende Maßnahmen:
• Außentüren und Fenster von Kellerräumen mit Wasserleitungen und Wasserzählern geschlossen halten.
Türen, Fenster und andere Öffnungen abdichten, damit Luftdurchzug vermieden wird.
Besonders frostgefährdete Bereiche mit Isoliermaterial umwickeln. Die Dämmstoffe müssen trocken
bleiben.
• Nicht benötigte Leitungen wie z.B. Gartenleitungen oder Leitungen im Hof, in Dachbodenräumen oder
Garagen sollten frühzeitig abgesperrt und vollständig entleert werden. Das Entleerungsventil soll ständig
geöffnet bleiben.
• Wohnungen sollten so beheizt werden, dass die Wasserleitungen frostfrei bleiben. Andernfalls sollten die
frostgefährdeten Wasserleitungen auch im Wohnungsbereich abgesperrt und entleert werden.
• Wasserzählerschächte nach Möglichkeit gut abdecken. Ggf. die wasserführenden Teile in den Schächten
mit Isoliermaterial umwickeln. Dabei sollten der Absperrhahn und der Wasserzähler zugänglich bleiben.
Zusätzlich können z. B. mit Stroh gefüllte Säcke als Isoliermaterial im Schacht gegen die Frosteinwirkung
schützen.
Sind Zähler und Leitungen entsprechend geschützt, können unnötige Kosten und viel Ärger erspart bleiben.
Was tun wenn´s doch passiert ist?
• Schäden an der Hausanschlussleitung und am Wasserzähler sind umgehend dem WVZ zu melden.
Sie erreichen uns jederzeit unter folgender Notrufnummer: 0151/15254199
• Schäden und Reparaturen an Leitungen hinter dem Wasserzähler liegen nicht im Verantwortungsbereich
des WVZ Maifeld-Eifel. Beim Auftauen bereits eingefrorener Leitungen ist darauf zu achten, dass die
Leitung nicht beschädigt wird und dass keine Brandgefahr entsteht. Für eine fachgerechte Reparatur
wenden Sie sich an ein Installationsunternehmen.