Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen gesetzlichen Vertretern und weiteren Vertretern der Mitglieder. Jedes Mitglied bestellt und entsendet so viele weitere Vertreter, wie es nach § 8 der Verbandsordnung Stimmen hat. Die Amtszeit der Vertreter deckt sich mit der Amtszeit der Kreistage bzw. der Verbandsgemeinderäte der Mitglieder; sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die neuen Vertretungsorgane der Mitglieder gewählt werden.Die Aufgaben der Verbandsversammlung bestimmt die Verbandsordnung des WVZ. Die Verbandsversammlung des WVZ setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen: