Verbandsversammlung

Einführungstext (keine Pflichteingabe)

Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen gesetzlichen Vertretern und weiteren Vertretern der Mitglieder. Jedes Mitglied bestellt und entsendet so viele weitere Vertreter, wie es nach § 8 der Verbandsordnung Stimmen hat.

Die Amtszeit der Vertreter deckt sich mit der Amtszeit der Kreistage bzw. der Verbandsgemeinderäte der Mitglieder; sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die neuen Vertretungsorgane der Mitglieder gewählt werden.

Die Aufgaben der Verbandsversammlung bestimmt die Verbandsordnung des WVZ.


Die Verbandsversammlung des WVZ setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Verbandsvorsteher als Vorsitzender Stellvertreter
Dr. Alexander Saftig 1. Cornelia Weigand
  2. Maximilian Mumm
  3. Johannes Bell 


 Landkreis / Verbandsgemeinde  Mitglieder

 
 Landkreis Mayen-Koblenz  4 Sitze
 
 Landkreis Ahrweiler  4 Sitze
   
 Verbandsgemeinde Brohltal  2 Sitze
   
 Verbandsgemeinde Maifeld  6 Sitze
   
 Verbandsgemeinde Vordereifel  2 Sitze
   
 Verbandsgemeinde Pellenz  4 Sitze
   
 Verbandsgemeinde Rhein-Mosel              2 Sitze
   
 Verbandsgemeinde Kelberg  2 Sitze
   

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