*Erläuterungen: |
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Beitragspflichtige Fläche: |
Diese entnehmen Sie bitte Ihrem Grundlagenbescheid. |
Benutzungsgebühr: |
Jährlicher Wasserverbrauch x 1,90 € netto / m³ . |
Wiederkehrender Beitrag: |
Beitragspflichtige Fläche x 0,06 € netto / m² . |
Grundgebühr: |
Die Grundgebühr wird nur dann erhoben, wenn ein Wasserzähler eingebaut ist. Diese richtet sich dann nach der Größe des tatsächlich eingebauten Wasserzählers. Bei Einfamilienhäusern beträgt die Größe des Wasserzählers 2,5 Qn (siehe oben). |