Wiederkehrender Beitrag

Einführungstext (keine Pflichteingabe)

Der wiederkehrende Beitrag wird für die Möglichkeit des Bezuges von Trink-, Brauch- und Betriebswasser erhoben.
Der Beitragssatz ist im gesamten Versorgungsgebiet einheitlich. Weiterführende Grundlagen siehe Entgeltsatzung Wasserversorgung (insbesondere §12). 

Der wiederkehrende Beitrag beträgt ab dem Wirtschaftsjahr 2023  mit 7 % MwSt.
je m² gewichteter Grundstücksfläche   0,0642 €

 


 

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