Grundlage für die Berechnung der Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis) ist der über einen geeichten Wasserzähler gemessene Wasserverbrauch.
BerechnungsformelWasserverbrauch x 2,03 € = TrinkwassermengengebührHinweis:Neben der Mengengebühr für Trinkwasser erheben die Verbandsgemeinden Kanalgebühren. Berechnungsgrundllagen und Höhe dieser Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde.